Datenschutz-Archiv




Daten in die Cloud!? - Aber sicher!

Cloud Computing war DAS große Thema auf der diesjährigen CeBIT.


Viele Unternehmen prüfen derzeit die Möglichkeiten die Cloud Computing bietet - insbesondere hinsichtlich organisatorischer, funktioneller und finanzieller Aspekte.
Es gilt aber wichtige unternehmerische und gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten:

Datensicherheit und Datenschutz!

Besonders wichtig ist dabei die sorgfältige Auswahl des Cloud-Dienstleisters
-> Auftragsdatenverarbeitug gem. §11 BDSG!


5 Jahre MK IT-Beratung

Vor nunmehr 5 Jahren wurde die MK IT-Beratung gegründet.


Wir danken unseren bestehenden Kunden für die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit in den letzten Jahren und immer wieder sehr interessanten Projekten.

Damals wie heute stehen die Bedürfnisse unserer Kunden im Fokus unserer Arbeit.
Dies bildet die Basis für die hohe Zufriedenheit und Treue unserer Kundschaft.

Wir sichern auch für die Zukunft unseren vollen Einsatz im Sinne des Erfolgs unserer Kunden zu - bestehenden wie auch neuen Kunden.

MK IT-Beratung
Michael Kutscher


BDSG: erster Teil der neuen Fassung tritt in Kraft

Zum 01.09.2009 trat der erste Teil der neuen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft.
Eine der wesentlichen der Änderungen betrifft die Auftragsdatenverarbeitug gem. §11 BDSG.

In der Praxis wurden vielfach Mängel hinsichtlich der Anforderungen an die vertragliche Gestaltung und Konkretisierung der Auftragsdatenverarbeitung festgestellt. Häufig wurden Aufträge nicht schriftlich erteilt bzw. enthielten keine oder nicht ausreichenden Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes (u.a. Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung, der technisch-organisatorischen Maßnahmen, mögliche Unterauftragsverhältnisse, ...).

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz (seit 2008 zuständig für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich) stellte bei einem Treffen mit betrieblichen Datenschutzbeauftragten aus Rheinland-Pfalz explizit klar, dass diese Regelung nicht nur Neuverträge sondern auch auf bestehende Alt-Verträge anzuwenden ist. Daher sind auch bestehende Auftragsverhältnisse hinsichtlich der Datenschutzregelungen zu prüfen.