Datenschutz und Datensicherheit


Lidl, Deutsche Bahn und viele andere Unternehmen mussten bereits leidvoll erfahren, dass Verstöße gegen das Datenschutzgesetz nicht nur teils empfindliche Strafen nach sich ziehen. Es wurden auch erhebliche Imageschäden verzeichnet, die mit aufwändigen Marketingmaßnahmen behoben werden mussten.

Die Unternehmensleitung steht dabei immer in der Haftung!!

Ebenso ist die Berufung eines internen oder externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) Pflicht für Unternehmen mit mehr als 9 Mitarbeitern, die regelmäßig mit der Bearbeitung personenbezogener Daten mittels elektronischer Datenverarbeitung beschäftigt sind.

Aber nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen wird durch den Datenschutzbeauftragten gefördert. Durch sein Hinwirken auf notwendige Standards in den Bereichen Datenschutz und Datensicherung werden auch die Grundlagen des Unternehmens - das Wissen zu Produkten, Prozessen und Kunden - vor Verlust und Diebstahl geschützt.

Wir unterstützen Sie bei der Konzeption und Einführung von Datenschutz und Datensicherheit in Ihrem Unternehmen - beispielsweise in Projekform zum Aufbau eines grundlegenden Datenschutzes und Einweisung/Schulung eines internen Datenschutzbeauftragten oder auch die dauerhafte Unterstützung als externer Datenschuzubeauftragter.